Für den sicheren Umgang speziell mit Flüssigstickstoff sind die folgenden Sicherheitsanweisungen unbedingt zu beachten und die Maßnahmen unzustetzen.
Der Umgang mit tiefkalt verflüssigten Gasen ist gefahrträchtig.
Für den sicheren Umgang speziell mit Flüssigstickstoff sind die folgenden Sicherheitsanweisungen unbedingt zu beachten und die Maßnahmen unzustetzen.
Der Umgang mit tiefkalt verflüssigten Gasen ist gefahrträchtig.
Bitte treffen Sie präventiv folgende Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Gefahren:
Flüssiger Stickstoff ist tiefkalt (Siedetemperatur -196°C / -321°F / 77°K). Gefäßoberflächen, die mit tiefkalten flüssigen Stickstoff in Berührung kommen z. B. beim Befüllen, können bei Direktkontakt mit der Haut Kälteverbrennungen verursachen.
Die Kälteverbrennung ist eine Sonderform der Erfrierung. Das Einwirken extremer Kälte binnen Sekunden verursacht dabei lokale, verbrennungsartige Schäden an den betroffen Körperteilen.
Kryogene Flüssigkeiten können beim Direktkontakt mit der Haut Kälteverbrennungen verursachen.
Werkstoffe wie Metall, Plastik, Beton, u.v.m., die nicht besonders für tiefe Temperaturen geeignet sind, werden brüchig.
In Abhängigkeit von der Luftfeuchtigkeit kann es zu starker Nebelbildung kommen.
Es gibt zwei Arten kryogener Verbrennungen:
Verbrennungen durch Spritzer
Bei der Handhabung von Proben, sowie beim Umgang mit Flüssigstickstoff, müssen unbedingt Schutzmaßnahmen gegen die Spritzer vorgenommen werden: Persönliche Schutzausrüstung ist zu tragen (Schutzhandschuhe CRYO-GLOVES®, Gesichtsschutz und Sicherheitsschuhe).
Spritzer kryogener Flüssigkeiten können Kälteverbrennungen mit schweren Folgeschäden hervorrufen, insbesondere an den Augen und im Gesicht.
Verbrennungen durch Direktkontakt
Der Direktkontakt der Haut mit kaltem Material ruft Erfrierungen oder kryogene Verbrennungen hervor. Die Innenseiten der Gefäße oder das Lagergut (Proben) dürfen niemals berührt oder mit „nackter“ Hand angefasst werden.
Um der Verbrennungsgefahr vorzubeugen, sind folgende Vorsichtsmaßnahmen unbedingt einzuhalten:
Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Luft setzt sich in ihren Hauptbestandteilen nach Volumen wie folgt zusammen:
Sauerstoff O2 21%
Stickstoff N2 78%
Argon Ar 1%
Die in der Atmosphäre enthaltenen Gase sind farb- sowie geruchlos und für den Menschen nicht giftig.
Die Änderung der Konzentration (besonders die Veränderung der Sauerstoffkonzentration) hat erhebliche Auswirkungen auf das Leben, sowie auf die Verbrennungsvorgänge. Es ist daher notwendig, dass die eingeatmete Luft ausreichend Sauerstoff enthält (> 19%).
Der Mensch kann sich auf Veränderungen der Luftzusammensetzung nicht/kaum anpassen.
Erstickungsgefahr besteht infolge der normalen Verdampfung des flüssigen Stickstoffs, der dabei den Sauerstoff in der Luft verdrängt. Beispiel: Unter Normalbedingungen (20° C; 1013 mbar) verdampft 1 l Flüssigstickstoff bis zu 690 l Stickstoffgas und verdrängt dabei den Sauerstoff.
Eine Sauerstoffunterversorgung ist gefährlich und kann den Tod durch Ersticken verursachen. Die Reaktion und die Symptome des Organismus auf Sauerstoffunterversorgung sind unterschiedlich.
Sauerstoffmangel kann unter anderem bei folgenden Arbeiten oder Konstellationen auftreten:
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Um der Gefahr einer Sauerstoffunterversorgung vorzubeugen, muss man:
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Eine Sauerstoffanreicherung kann die Explosions- und Brandgefahr erhöhen.
Sauerstoff kann durch den Einsatz von flüssigem Stickstoff aus der Luft auskondensieren und ebenfalls verflüssigt werden, da der Siedepunkt von Sauerstoff (ca. -183°C) über dem des Stickstoffes (-196°C) liegt.
Folgende Punkte sind bei evtl. Sauerstoffanreicherung unbedingt zu vermeiden:
Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Das natürliche Verdampfen von flüssigem Stickstoff kann zu Überdruck im Gefäß (Dewar) führen.
Sauerstoff kann durch den Einsatz von flüssigem Stickstoff aus der Luft auskondensieren und ebenfalls verflüssigt werden, da der Siedepunkt von Sauerstoff (ca. -183°C) über dem des Stickstoffes (-196°C) liegt.
Zur Vermeidung der Explosionsgefahr:
Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.